EN ISO 20471:2013+A1:2016

Hochsichtbare Warnkleidung  


Prüfverfahren und Anforderungen
ROFA Warnkleidung ist speziell gefertigt für Arbeiten im exponierten Außeneinsatz (z. B. im fließenden Verkehr). Die Kleidung besteht an allen Stellen aus hochsichtbaren Materialien, um eine 360-Grad-Sichtbarkeit sicherzustellen. Die verwendeten Reflexstreifen werden im ROFA-Labor auf ihre Eignung für Haushalt- und Industriewäsche getestet.

Anwendungsbereich
Diese Norm legt die Leistungsanforderungen an das fluoreszierende Hintergrundmaterial, die Retroreflexion der Reflexstreifen und an die Mindestflächen des Hintergrundmaterials sowie die Anordnung der Materialien in der Schutzkleidung fest. Die Auswahl und die Anwendung von Warnkleidung können zwischen unterschiedlichen Ländern variieren und lokalen Rechtsvorschriften unterliegen. Die Zahl am Piktogramm kennzeichnet die Klasse für die Fläche des Hintergrundmaterials.

Klassifizierung
Die Warnkleidung ist in drei Klassen eingeteilt. Jeder Klasse ist eine Mindestfläche an floureszierendem Hintergrundmaterial und retroreflektierendem Material zugeordnet. 

Die Leistungsklasse kann anhand eines einzelnen Kleidungsstückes oder einer Kombination von Kleidungsstücken z. B. Jacke und Hose ermittelt werden. Gerne hilft hier Ihr ROFA-Team weiter.

Diese Norm sieht drei Farben vor: leuchtgelb, leuchtorange, leuchtrot.   

Der Mindestleuchtdichtefaktor (ßmin) muss auch noch nach mehreren Wäschen der Norm entsprechen:

  • leuchtgelb: 0,25
  • leuchtorange: 0,4
  • leuchtgelb: 0,7

Außerdem muss der Reflektionswert vor und nach Beanspruchung erfüllt sein (mindestens 100 cd | (lx*m2) unter bestimmten Beobachtungs- und Anleuchtungswinkeln. Spezielle Anforderungen werden an die Farbechtheit und an die Konfektion hinsichtlich der Anordnung des Hintergrund- und retroreflektierenden Materials gestellt.


Einsatzgebiete

Warnkleidung kommt überall dort zum Einsatz, wo sich Menschen bei ihrer Arbeit im öffentlichen Straßenverkehrsnetz sowie im fließenden Verkehr aufhalten. Geeignet für Arbeiten neben dem Verkehrsbereich (z. B. Abfallsammlung, Straßenreinigung), bei der Durchführung des Bahnbetriebs sowie Bergungsarbeiten und Hafenarbeiten oder Tätigkeiten auf Flughafengelände.


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